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Wir wissen, wie Schuldner auf
angemessene Weise zur Zahlung bewegt werden.
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Sämtliche entstehende Kosten müssen vom Schuldner erstattet
werden.
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Bevor wir aktiv werden prüfen wir
die Bonität des Schuldners. Ihr Vorteil: bei aussichtlosen Fällen werden
unnötige Kosten vermieden.
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Wir verstehen uns als Vermittler zwischen Ihnen und Ihrem
Schuldner. Das schafft die Basis für eine weitere positive
Geschäftsbeziehung.
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Ihr Personal wird nicht mit Mahnwesen und Recherchen
belastet.
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Wir prüfen vorab die Möglichkeiten
der Zwangs-vollstreckung gegen zahlungsunwillige Schuldner.
Versprechen sie
Erfolg,
beauftragen wir den zuständigen Gerichtsvollzieher mit den weiteren
Maßnahmen und überwachen diese.
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Auch wenn das gerichtliche Mahn-
und Zwangsvoll-streckungsverfahren erfolglos
war, bleiben
wir
trotzdem dran und überwachen regelmäßig die Vermögensverhältnisse
Ihres Schuldners.
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Fristen und mögliche Verjährung kontrollieren wir für Sie.
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Auswertungen fertigen wir nach Ihren Wünschen an. Über ein geschütztes
Internetportal haben Sie Zugriff auf Akteninformationen
wie den Status der Bearbeitung und auf das Forderungskonto.
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Erfolglose Fälle
können mit einer Erfolglospauschale abgerechnet werden.